Infos für Bürger

Notruf

Die Feuerwehr ist rund um die Uhr für Sie da!


Feuerwehr 112

Polizei 110

Rettungsdienst / Notarzt 112

Ärztlicher Bereitsschaftsdienst Bayern 116 117


Bleiben Sie ruhig und machen Sie klare und deutliche Angaben nach der 5-W-Regel!

  • Wo geschah es ? (Name, Straße- Hausnummer, Rufnummer für Rückfragen)
  • Was geschah ? (Feuer, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall usw.)
  • Wie viele Verletzte ? (ein Verletzter oder mehrere Verletzte)
  • Welche Arten von Verletzungen oder Erkrankungen ? (Bewusstlos, Herzschmerz, Wunden usw.)
  • Warten auf Rückfragen !

Für Mobiltelefonbesitzer:


Es gilt bundesweit in allen digitalen Netzen generell die Notrufnummer 112. Sie werden dann automatisch und kostenlos mit der nächstgelegenen Notrufzentrale der Feuerwehr oder Polizei verbunden. Es ist hierbei nicht von Bedeutung, ob sich im Telefon eine gültige Karte eines Netzbetreibers befindet. Das Telefon funktioniert für diesen Fall ganz ohne Karte! Es ist auch egal in welchem Netz Sie eingebucht sind oder waren, das Telefon bucht sich für diesen Fall automatisch in ein kompatibles Netz ein.


Warum nehmen Sie also nicht einfach ihr aufgeladenes Mobiltelefon mit auf die nächste Reise oder zu sonstigen Gelegenheiten, ein Notruf kann für Sie, Ihre Angehörigen oder auch andere Menschen einmal lebensrettend sein.

Rauchmelder

Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer, meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung und zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer - und lautloser. Rauchmelder können Leben retten! Informieren Sie sich - bevor es zu spät ist.


Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Wählen Sie den Feuerwehrnotruf 112.

Zigarettenrauch im Abstand von 1 m zum Rauchmelder und brennende Kerzen lösen bei qualitativ guten Rauchmeldern keinen Alarm aus.



Rauchmelderpflicht Bayern

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.


Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12.2017.

 


Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.



Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.


Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

  • Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.


Wo Sie Rauchmelder kaufen können:

  • Rauchmelder können Sie erwerben im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen, Brandschutzfirmen und im Handel.


 Worauf Sie beim Kauf achten sollten:

  • Verwenden Sie nur optische Rauchmelder. Rauchmelder mit radioaktiven Präparaten sind in Deutschland nicht zugelassen.
  • Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder - sie bleiben auch bei Stromausfall funktionsfähig.
  • Das VdS-Zeichen steht für Sicherheit und Qualität.

Feuerlöscher

Feuerlöscher richtig einsetzen


Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund ums Thema Feuerlöscher. Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns eine Mail, oder Informieren Sie sich bei Ihrer Örtlichen Feuerwehr.


Sind Feuerlöscher vorgeschrieben?


Privathaushalt:

  • Handfeuerlöscher sind nach den heute gültigen, öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienwohngebäude oder Wohnanlagen handelt. Auch in Tiefgaragen sind keine Handfeuerlöscher mehr vorgeschrieben. Jedoch kann hier die Genehmigungsbehörde Handfeuerlöscher beauflagen.

Allerdings: Feuerlöscher bleiben nach wie vor eine sinnvolle Sicherheitseinrichtung, um einen Brand im Entstehungsstadium wirksam zu bekämpfen. Deshalb sollte jeder Haushalt einen funktionsfähigen Feuerlöscher haben.


Lediglich bei Gas - Behälteranlagen ist an einer gut zugänglichen Stelle ein 6kg ABC-Löscher vorzusehen.



Handel, Gewerbe und Sonderbauten:

  • Die notwendige Anzahl von Feuerlöschern wird in den Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft genannt. Für Sonderbauten (z.B. Gaststätten, Versammlungsstätten, Hotels) gelten die Sonderbauvorschriften (z.B. Gaststätten- bzw. Versammlungsstättenverordnung).

Allgemein:

  • Grundsätzlich kann die Baugenehmigungsbehörde weitere Feuerlöscher zur Auflage machen. Im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich sind im Versicherungsvertrag Zusatzklauseln oder zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich.

Das Richtige Löschmittel


Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Beispiel: Besprühen eines Fettbrandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels.



Brandklasse A

  • Beispiel: Brände fester Glutbildender Stoffe (z.B.: Holz, Papier, Kohle)
  • Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC-Pulver

Brandklasse B

  • Beispiel: Brände von Flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z.B.: Benzin, Öle, Fette)
  • Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver

Brandklasse C

  • Beispiel: Brände von Gasen (z.B.: Methan, Propan, Wasserstoff)
  • Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver

Brandklasse D

  • Beispiel: Brände von Metallen (z.B.: Aluminium, Magnesium, Kalium)
  • Löschmittel: D-Pulver, Sand

 

So greift man das Feuer richtig an:

  • Das Feuer mit dem Wind angreifen
  • Tropf- und Fliesbrände von oben bekämpfen
  • An der Brandstelle auf Wiederentzündung achten

So setzt man den Feuerlöscher richtig ein:

  • Löscher entsichern.
  • Spritzpistole fest halten, da ein Rückstoß zu erwarten ist.
  • In kurzen Stößen löschen. Ein 6kg-Löscher ist nach ca. 10 Sekunden leer.

Sicher ist sicher:


Rufen Sie im Brandfall immer die Feuerwehr!

Telefon 112

Notfallkonzept - Stromausfall

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stromausfällen von unterschiedlicher Dauer in der Marktgemeinde Mömbris. Experten erwarten, dass sich diese Stromausfälle weiter häufen könnten.


Es ist bei einem Stromausfall davon auszugehen, dass nach einer gewissen Zeit die Festnetztelefone und die Mobiltelefone ausfallen und die Bürger auch keinen Notruf an die Polizei unter 110 oder an die Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unter der Notrufnummer 112 abgeben können.


Die Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg haben daher ein Notfallkonzept für Stromausfälle entwickelt.


Bei einem Stromausfall - der wahrscheinlich länger als 10 Minuten andauern wird - wird von der Leitstelle die Feuerwehr alarmiert, deren Ort von diesem Stromausfall betroffen ist. Die Feuerwehrkräfte besetzen dann das jeweilige Gerätehaus und sind der Ansprechpartner für die Bürger in Notlagen.


Die Gerätehäuser im Markt Mömbris sind inzwischen mit Notstromaggregaten ausgerüstet, so dass dort noch Strom vorhanden ist. Weiterhin können die Feuerwehren über ihre Funkgeräte noch Kontakt zur Leitstelle aufnehmen.


Wir bitten daher die Bevölkerung, dass sie bei einem medizinischen Notfall, einem Feuer, einem Unglücksfall usw., bei dem der Rettungsdienst oder die Feuerwehr benötigt werden, das jeweilige Gerätehaus ihres Wohnortes aufsuchen - dort bekommen Sie Hilfe.


In den Ortschaften, in denen es keine Gerätehäuser gibt (Brücken, Strötzbach, Mensengesäß) wird die Feuerwehr an zentralen Stellen ein Feuerwehrfahrzeug mit Personal stationieren.

 


Frank Wissel

Kreisbrandrat - Landkreis Aschaffenburg

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